Professionell. Behandelt.

Mund-, Kiefer und Gesichtschirurgie

Chirurgie der Zähne und des Zahnhalteapparats

Chirurgische Zahnbehandlungen werden notwendig, wenn Zähne nicht oder nicht komplett in die Kauebene durchgetreten sind oder Zahnbetterkrankungen mit konservativen Maßnahmen nicht mehr behandelt werden können.

Bei Zahnverlagerungen (Weisheitszähne, Eckzähne etc.) wird neben der operativen Zahnentfernung auch die chirurgische Freilegung durchgeführt, falls der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird.

Eine weitere chirurgische Maßnahme stellt die Zahnkeimtransplantation dar, die im Kindes- und Jugendalter bei entsprechender Konstellation erfolgreich angewendet werden kann.

Bei lokalisierten Entzündungen im Bereich der Zahnwurzelspitze wird in Zusammenarbeit mit den behandelnden Hauszahnärzten in ausgewählten Fällen eine Wurzelspitzenabtragung zum Erhalt des betroffenen Zahns durchgeführt.

Therapie dentogener (zahnbedingter) Entzündungen der Kiefer

Entzündungen der zahntragenden Kieferabschnitte sind in aller Regel verursacht durch ausgedehnte Zahnfäule, die sich über den Zahnnerv in den Knochen ausbreitet und eine Schwellung des umgebenden Weichgewebes verursacht. In selteneren Fällen spielen Zahnbetterkrankungen in der Entstehung von entzündlichen Veränderungen eine Rolle. Die schwerwiegendste Komplikation dieser Entzündungen ist ein generalisierter Knochenmarksbefall größerer Kieferabschnitte mit der Gefahr des Verlusts der befallenen Regionen.

Die Therapie dieser Erkrankungen besteht in der chirurgischen Eröffnung des Entzündungsprozesses mit hochdosierter, antibiotischer Begleittherapie unter stationären Bedingungen und Beseitigung der Ursache nach Abklingen der Akutphase.

Versorgung zahnloser Kieferabschnitte mit Implantaten

Die Versorgung zahnloser Kieferabschnitte mit Zahnimplantaten stellt eine der herausragenden Neuerungen der Zahnmedizin in den letzten 30 Jahren dar. Prinzipiell kann jeder Patient in den Genuss dieser komfortablen, die Lebensqualität entscheidend verbessernde Versorgung kommen, unabhängig von Alter, Knochenangebot und Begleiterkrankungen. Das Spektrum des implantatgetragenen Zahnersatzes reicht von der Einzelzahnlücke bis hin zur umfassenden Neuversorgung der Kiefer mit festsitzenden Brückenkonstruktionen. Außerdem können Zahnimplantate auch zur Verankerung von herausnehmbaren Prothesen dienen um den Prothesenhalt maßgeblich zu verbessern.

Grundsätzlich wird ein Zahnimplantat zunächst in den Kieferknochen eingebracht, nach einer – je nach Knochenqualität abgestuften – Einheilzeit von einigen Wochen bis zu 4 Monaten erfolgt dann die Versorgung des Implantates mit dem entsprechenden Zahnersatz durch den Hauszahnarzt. Die Implantatkörper bestehen in heutiger Zeit meist aus Titan, alternativ können auch Implantate aus Vollkeramik eingesetzt werden.

Nach Abschluss der Einheilzeit für die Implantate wird die Versorgung mit Zahnersatz grundsätzlich durch den überweisenden Hauszahnarzt vorgenommen – dies wird auf nationaler wie internationaler Ebene (Europäisches Ausland, USA, Vereinigte Arabische Emirate etc.) problemlos realisiert.

Aufbau der Kieferknochen nach Zahnverlust und Knochenschwund

Der Kieferknochen unterliegt einem natürlichen Gebrauchsstoffwechsel, dieser gehorcht dem Grundsatz „Die Form folgt der Funktion“. Dies bedeutet, dass Knochen, der nicht durch Kaukräfte belastet wird, vom Körper rasch abgebaut wird.

Nur Kaukräfte, die über natürliche Zähne oder Zahnimplantate auf den Knochen übertragen werden, verhindern diesen Knochenschwund. Sind größere Kieferabschnitte durch Zahnlosigkeit abgebaut worden können unterschiedliche Techniken und Materialien zum Wiederaufbau der Hartsubstanz angeboten werden. Neben synthetischen Knochenersatzmaterialien kommt ergänzend Eigenknochen aus unterschiedlichen Regionen zum Einsatz. Dieser Knochen kann aus den hinteren Kieferabschnitten gewonnen werden – bei sehr ausgedehntem Kieferschwund muss eine Transplantation von Knochen aus der Beckenschaufel erfolgen. Während die Verpflanzung kleinerer Knochentransplantate in örtlicher Betäubung oder ambulanter Vollnarkose erfolgen können, ist für die komplette Wiederherstellung der zahntragenden Kieferabschnitte ein stationärer Aufenthalt erforderlich.

Eine sorgfältige Planung dieser Eingriffe ist durch die dreidimensionale Vermessung der Kieferknochen mittels eigenem digitalem Volumentomographen (DVT) nötig und macht die Behandlung erst 3-dimensional planbar. Nach entsprechender Einheilzeit der Transplantate können dann Zahnimplantate eingebracht werden, die durch die sorgfältige Auswahl der Aufbaumaßnahmen eine gute Langzeitstabilität über viele Jahre und Jahrzehnte erreichen.

Knochenvermehrung durch Dehnung (Distraktionsosteogenese)

Diese erst seit einigen Jahren in der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie bekannte Technik kann bei bestimmten Voraussetzungen eine Vermehrung von Knochengewebe erreichen. Durch langsame Dehnung des betreffenden Kiefer- oder Gesichtsschädelknochens mit einer speziellen Apparatur wird der Knochen in die Länge gezogen. Häufige Anwendungen der Distraktionsosteogenese sind die Erhöhung umschriebener Knochendefizite im zahnlosen Kiefer vor geplanter Implantation sowie die Korrektur komplexer Missbildungsanomalien des Gesichtsschädels.

Therapie von Verletzungen der Zähne, der Kiefer sowie des Gesichtsschädels

Verletzungen der Zähne und des Zahnhalteapparats sind häufig Folgen von Stürzen oder Sportunfällen, seltener kommen andere Gewalteinwirkungen wie Faustschläge vor. Dabei kommt es zu einer Lockerung von Zähnen, im Extremfall ist der Zahn komplett aus dem Kiefer herausgelöst. Eine rasche Therapie ist erforderlich um die Überlebenschancen für den verletzten Zahn zu erhalten. Sämtliche Schienungs- und Ruhigstellungsverfahren werden auch am Wochenende und nachts durchgeführt.

Bei ausgedehnteren Brüchen von Gesichtsschädelknochen werden alle modernen Techniken der Stabilisierung mittels Titanplatten und -schrauben durchgeführt um eine korrekte Wiederherstellung von Form und Funktion des Gesichts zu gewährleisten.

Kieferverlagernde Operationen bei Fehlbiss-Situationen

Die häufigsten Zahnfehlstellungen werden in heutiger Zeit durch eine kieferorthopädische Behandlung bereits im Kindes- und Jugendalter erfolgreich beseitigt. Dennoch sind ausgeprägte Formen so genannter skelettaler Anomalien mit kieferorthopädischen Maßnahmen alleine nicht ausreichend therapierbar. Diese Fehlbisse sind nicht durch Zahnfehlstellungen bedingt sondern haben in Wachstumsunregelmäßigkeiten des gesamten Kiefers ihre Ursache.

Somit kann nur eine chirurgische Korrektur der betreffenden Kiefer in Begleitung mit einer kieferorthopädischen Vor- und Nachbehandlung dieses Problem beheben. Nach sorgfältiger Analyse der zahntragenden Kieferabschnitte erfolgt eine operative Verlagerung im Unter- oder Oberkiefer – häufig muss in beiden Kiefern eine Lagekorrektur erfolgen. Der gesamte Behandlungsumfang und -ablauf wird in enger Abstimmung mit dem behandelnden Zahnarzt für Kieferorthopädie geplant.

Therapie gut- und bösartiger Haut- und Schleimhautveränderungen

Während gutartige Haut- und Mundschleimhautveränderungen wahlweise chirurgisch oder mittels Laser entfernt werden können, ist bei Verdacht auf Vorliegen einer bösartigen Veränderung die chirurgische Entfernung unter Beachtung eines Sicherheitsabstands mit anschließender Gewebeuntersuchung zwingend erforderlich.

Nach Entfernung von bösartigen Hauttumoren ist die Rekonstruktion der Gesichtshaut eine technisch anspruchsvolle Aufgabe, hier ist die Kenntnis sämtlicher Techniken der plastisch-rekonstruktiven Chirurgie gefordert um dem Patienten entstellende Narben und Konturdefekte zu ersparen.

Bei einer Tumorlokalisation innerhalb der Mundhöhle (Zunge, Wangen- oder Mundbodenschleimhaut, Gaumen etc.) ist eine Geweberekonstruktion zum Erhalt lebenswichtiger Funktionen wie Schlucken, Sprechen und Atmung für den Patienten von größter Bedeutung.

Neben lokalen und regionalen Lappenplastiken werden sämtliche Techniken der Gewebeverpflanzung einschließlich sogenannte gefäßgestielte, mikrochirurgische Transplantate zum Ersatz großer Weichgewebe- und/oder Knochenverluste nach Tumoroperationen angeboten und in der täglichen Routine durchgeführt.

Ästhetische Korrekturoperationen an Nase, Ohren, Lider und Gesichtshaut

Die ästhetische Chirurgie des Gesichtes ist eines der schwierigsten und verantwortungsvollsten Tätigkeitsgebiete der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Neben angeborenen Normabweichungen in Form und Größe der Nase und der Ohren sind in zunehmendem Maße auch Folgen des natürlichen Alterungsprozesses der Gesichts- und Halsweichteile Anlass für die Nachfrage nach ästhetischen Korrekturoperationen.

Das gesamte Spektrum der operativen Techniken zur Formkorrektur von Nase und Ohren ebenso wie die gängigen Operationsverfahren zur Straffung der Lider, der Gesichts- und Halshaut (Lidlifting, Face- und Halslifting etc.) können angeboten werden – alle Operationen werden wahlweise in örtlicher Betäubung mit oder ohne Beruhigungsmedikation, in ambulanter Vollnarkose oder mit anschließender stationärer Behandlung angeboten.

Faltenbehandlung (Botulinumtoxin, Füllstoffe, Eigenfett etc.)

In Ergänzung zu den genannten operativen Maßnahmen zur Straffung der Gesichts- und Halshaut sind konturverbessernde Techniken zur Unterspritzung kleinerer Falten und Gewebedefizite verfügbar. Mit sogenannten „Fillern“, also industriell gefertigten Substanzen (Kollagen u.a.), können Falten unterspritzt werden. Alternativ zu diesen Substanzen kann eine Eigenfettinjektion angeboten werden. Hierzu wird an einer anderen Körperstelle (z.B. Gesäß) Fett entnommen und nach einem speziellen Aufbereitungsverfahren zur Faltenglättung wieder injiziert. Ergänzend zu den genannten Verfahren können Falten, die durch übermäßige Aktivität der mimischen Muskulatur bedingt sind (z.B. sog. Zornesfalten an der Stirn), mit einer Substanz (Botulinumtoxin) behandelt werden, die die Muskelaktivität reduziert und somit eine Glättung der Falte ermöglicht.